Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jagd & Sportwaffen Elsbernd GmbH
Strootkamp 1
48619 Heek
AGB Stand: 05.08.2025
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Schießstandbetreiber (nachfolgend „Betreiber“) und Kunden (nachfolgend auch „Nutzer“) über die Online-Buchung von Schießbahnen (Schießstand) für das Schießen mit scharfen Waffen oder eines Schießkinos mit Lasertechnik zur Simulation abgeschlossen werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten bei der stundenweisen Vermietung einzelner Schießbahnen sowie des Schießkinos mit Lasertechnik. Neben diesen AGB gelten vor Ort zusätzlich die Haus- und Schießstandordnung des Betreibers, die am Schießstand aushängt und von jedem Nutzer zu beachten ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Betreiber weist darauf hin, dass über die Website ein Link zur Verkaufsplattform eGun bereitgestellt wird. Über diesen Link gelangen Interessenten auf das dortige Verkäuferprofil des Betreibers, über das zusätzlich Produkte – insbesondere Waffen und Zubehör – im Rahmen von Auktionen oder Festpreisangeboten verkauft werden. Der Verkauf über eGun erfolgt nicht im Rahmen dieser AGB, sondern ausschließlich zu den dort geltenden Nutzungsbedingungen und Verkaufsrichtlinien. Für Verträge, die über eGun zustande kommen, gelten die dort hinterlegten Angebots- und Vertragsinhalte. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Inhalte, Funktionen oder Störungen der Plattform eGun.
1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Betreiber stellt dem Kunden stundenweise eine Schießbahn auf dem Schießstand oder eine Nutzungseinheit im Schießkino zur privaten Nutzung zur Verfügung.
2.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des gebuchten Zeitfensters. In der Regel erfolgt die Nutzung unter Aufsicht durch qualifiziertes Personal des Betreibers. Eine Nutzung ohne Aufsicht ist nur dann zulässig, wenn der Nutzer zuvor eine besondere Nutzungsvereinbarung unterzeichnet hat, in der er die Kenntnis und Einhaltung aller geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln verbindlich bestätigt.
2.3 Der Schießstand darf nur mit genehmigten Schusswaffen und entsprechender Munition verwendet werden. Das Schießkino nutzt ausschließlich ungefährliche Lasertechnik und ist somit auch ohne waffenrechtliche Erlaubnis nutzbar.
2.4 Sollte der Betreiber ausnahmsweise – etwa aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt – nicht in der Lage sein, die Schießanlage zum gebuchten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, wird der Nutzer unverzüglich informiert. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für den Nutzer unzumutbar, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Entgelts.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Buchung eines Termins für die Nutzung des Schießstandes oder des Schießkinos erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem auf der Website des Betreibers. Der Nutzer wählt dabei ein konkretes, freies Zeitfenster – in der Regel eine Einheit von einer Stunde – aus und schließt den Buchungsvorgang mit dem Absenden der Bestellung verbindlich ab. Mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail – spätestens jedoch mit Inanspruchnahme der Leistung – kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande.
3.2 Für jede Buchung gelten die auf der Website zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Preise. Diese sind Festpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlung des vollständigen Buchungspreises kann wahlweise unmittelbar im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs oder vor Ort vor Beginn der Nutzung erfolgen. Der Betreiber stellt dafür gängige Zahlungsmethoden zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, den vollständigen Betrag spätestens vor Beginn der gebuchten Nutzung zu zahlen.
3.3 Stornierungen oder Umbuchungen durch den Nutzer sind ausgeschlossen. Jeder abgeschlossene Buchungsvorgang ist verbindlich. Erscheint der Nutzer nicht zum gebuchten Termin oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung. Die gebuchte Zeit verfällt ersatzlos. Ein verspätetes Erscheinen verkürzt die Nutzungsdauer entsprechend; eine Verlängerung über das gebuchte Zeitfenster hinaus ist nicht vorgesehen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine freizeitbezogene Dienstleistung mit festem Termin handelt.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 4 Nutzungsvoraussetzungen
4.1 Die Nutzung des Schießstandes sowie des Schießkinos ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Jeder Nutzer muss vor Beginn der Nutzung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, um die Volljährigkeit nachzuweisen. Der Betreiber oder das eingesetzte Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen, die diesen Nachweis nicht erbringen, den Zutritt zu verweigern.
4.2 Für die Nutzung des Schießstandes mit scharfen Waffen ist zusätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Als Nachweise gelten insbesondere eine gültige Waffenbesitzkarte, ein Jagdschein oder ein anerkannter Sportschützenausweis. Diese Dokumente sind bei jedem Termin im Original mitzuführen und dem Personal unaufgefordert vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Nutzung des Schießstandes ausgeschlossen. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt bei fehlenden oder ungültigen Unterlagen zu verweigern. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Nutzungsentgelts. Die eingesetzten Waffen und die verwendete Munition müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; zudem werden Kaliber und Art der Nutzung vor Ort dokumentiert.
4.3 Das Schießkino mit Lasertechnik kann hingegen auch ohne waffenrechtliche Erlaubnis genutzt werden. Die Nutzung ist nicht minderjährigen Personen, jedoch ausdrücklich auch Zivilisten gestattet. Die Anwendung erfolgt unter Anleitung und Aufsicht des Betreibers und ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Laser- Simulationsgeräten. Das Mitbringen eigener scharfer Waffen oder Munition ist im Schießkino strikt untersagt.
4.4 Unabhängig vom gebuchten Angebot ist jeder Nutzer verpflichtet, die vor Ort ausgehängte Hausordnung sowie die Nutzungsanweisungen zur Kenntnis zu nehmen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Die Inhalte dieser Regelwerke sind Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
§ 5 Pflichten des Nutzers
5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen des Aufsichtspersonals jederzeit uneingeschränkt zu befolgen. Die geltende Hausordnung, die Nutzungsanweisungen sowie sämtliche Sicherheitsvorgaben des Betreibers sind strikt einzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Nutzung des Schießstandes oder des Schießkinos handelt.
5.2 Die Nutzung ist ausschließlich durch die buchende Person selbst zulässig; eine Weitergabe der Buchung oder die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
5.3 Der Nutzer darf die Schießanlagen nur in geistig und körperlich geeigneter Verfassung betreten. Die Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist ausdrücklich untersagt. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, bei entsprechenden Anzeichen die Nutzung zu verweigern – ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, mit der bereitgestellten Ausrüstung und den Anlagen pfleglich und sachgerecht umzugehen. Jegliche Beschädigung, Störung oder Auffälligkeit ist unverzüglich zu melden. Eingriffe oder Manipulationen an technischen Geräten, Sicherheitseinrichtungen oder der Standinfrastruktur sind nicht zulässig. Insbesondere beim Schießstand ist sicherzustellen, dass ausschließlich zugelassene Waffen und Munition verwendet werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Außerhalb der zugewiesenen Schießbahn oder ohne Freigabe durch das Aufsichtspersonal darf keine Waffe in Anschlag gebracht oder abgefeuert werden.
5.5 Im Schießkino ist das Mitbringen scharfer Waffen oder sonstiger gefährlicher Gegenstände strikt untersagt. Die Nutzung ist ausschließlich mit Laserausrüstung gestattet. Auch dort sind alle sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Zielrichtung, Abzugsdisziplin und Gerätehandhabung. Fotografieren oder Filmen ist in beiden Bereichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers erlaubt.
5.6 Verstöße gegen diese Pflichten, insbesondere sicherheitswidriges Verhalten oder die Missachtung von Weisungen, können zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Der Betreiber behält sich zudem vor, in schweren Fällen ein dauerhaftes oder befristetes Hausverbot zu erteilen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Verkauf von Waren vor Ort
6.1 Neben der Vermietung von Schießanlagen bietet der Betreiber am Standort auch den Verkauf von Waren an, insbesondere Waffen, Munition, Waffenzubehör, Bekleidung und sonstige jagd- und schießsportspezifische Artikel. Der Verkauf erfolgt ausschließlich vor Ort. Ein Versand findet nicht statt.
6.2 Der Erwerb von Waffen, Munition oder sonstigen erlaubnispflichtigen Gegenständen ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet, die die dafür gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse und Nachweise im Original vorlegen. Der Betreiber führt entsprechende Kontrollen durch. Ein Verkauf erfolgt nur bei vollständiger und gültiger Vorlage aller erforderlichen Dokumente (z. B. Waffenbesitzkarte oder Jagdschein). Werden die erforderlichen Nachweise nicht oder nur unvollständig erbracht, ist der Betreiber berechtigt, den Verkauf zu verweigern bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Lieferung oder Übergabe besteht in diesem Fall nicht.
6.3 Alle angebotenen Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Mit dem Kaufabschluss vor Ort erhält der Kunde eine Rechnung als Nachweis des Erwerbs.
6.4 Die Zahlung ist sofort fällig. Es gelten die vor Ort verfügbaren Zahlungsmittel (z. B. Barzahlung, EC-Karte). Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsmethoden besteht nicht.
§ 7 Haftung
7.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2 Für selbst mitgebrachte Ausrüstung, insbesondere Waffen, Munition, Bekleidung oder Wertgegenstände, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände während des Aufenthalts eigenverantwortlich zu sichern. Eine Verwahrung oder Versicherung durch den Betreiber findet nicht statt.
7.3 Der Nutzer haftet seinerseits für alle Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB, der Hausordnung oder der Nutzungsanweisungen verursacht. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit Waffen, Ausrüstung oder technischen Anlagen sowie bei Verstößen gegen Sicherheits- oder Schutzvorschriften. Verursacht der Nutzer einen Schaden, ist er verpflichtet, dem Betreiber die Kosten der Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung zu erstatten. Gleiches gilt für Schäden, die durch vom Nutzer mitgebrachte Begleitpersonen entstehen. Der Betreiber ist berechtigt, dem Nutzer Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten gesondert in Rechnung zu stellen, soweit diese über eine normale Abnutzung hinausgehen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
